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Friedensbüro Hannover


2. Leipziger Völker schlacht- Preis vergeben PDF
Monday, 8. December 2008

Pressemitteilung:  2. Leipziger „Völker schlacht“- Preis geht an den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig,Dr. Stefan Paetow

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 2. Leipziger „Völker schlacht“- Preis wurde auf Vorschlag von IG Nachtflugverbot und Flug e.V. an den ehemaligen vorsitzenden Richter am 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, Herrn Dr. Stefan Paetow, vergeben.

Am 27. Juli 2008 erließ Richter Paetow in geradezu salomonischer Weißheit ein Urteil. Trotz der auch von uns getragenen Feststellung: „Behörden und Gerichte der Bundesrepublik … dürfen nicht an einer gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verstoßenden Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger bestimmend mitwirken.“ wurde ein Verbot der völkerrechts- und grundgesetzwidrigen militärischen Nutzung des zivilen Flughafens Halle/ Leipzig abgelehnt, weil davon ausgegangen werden könne, dass „sich die für die Nachtflugerlaubnis sprechenden Belange aus dem Vorliegen der Einflugerlaubnis“ ergeben und „dass... ein öffentliches Interesse an der Benutzung des Luftraums und des Flugplatzes besteht…“. 

Nach unserem laienhaften Verständnis des Grundgesetzes (u.a. Artikel 26) müßten amerikanische GIs bei nachgewiesener Teilnahme an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen wie im Irak bei Betreten deutschen Bodens eigentlich von deutschen Behörden in Gewahrsam genommen und der Strafverfolgung zugeführt werden. Und um bei einer Ablehnung des Irakkrieges bei über 70 % der Bevölkerung von Bestehen eines öffentlichen Interesses reden zu können, muss man wohl viele Jahre Juristerei studiert haben. Dieses juristische Fingerspitzengefühl und das uneingeschränkte Vertrauen Richter Paetows in deutsche Behörden und Gerichte halten wir für preisverdächtig und – würdig.

Da Richter Dr. Paetow seinen Ruhestand fern vom Leipziger (Militär-) Fluglärm in seiner süddeutschen Heimat genießt, wird der Preis am Tag der Verleihung des Friedensnobelpreises, dem 10. Dezember, um 15.30 Uhr dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig zugestellt.  

Letzte Aktualisierung ( Sunday, 6. September 2009 )
 
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